ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER AKTIENGESELLSCHAFT PAUMELLES LIEGEOISE

Artikel 1

 

1. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität ihrer Produkte behält sich die PAUMELLES LIEGEOISES AG das Recht vor, die technischen Merkmale ihrer Erzeugnisse jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

2. Skizzen, Fotos, Abbildungen und Texte in unseren Katalogen, auf unserer Website sowie auf allen sonstigen Kommunikationsmedien dienen nur zu Illustrationszwecken und ziehen keinerlei Verpflichtungen der PAUMELLES LIEGEOISES AG nach sich.

3. Jegliche, auch partielle Reproduktion oder Abbildung, mit welchem Verfahren auch immer, der Skizzen, Fotos, Abbildungen und Texte in den Katalogen, auf der Website oder auf anderen Kommunikationsmedien ist ohne die ausdrückliche, vorherige und schriftliche Genehmigung der PAUMELLES LIEGEOISES AG untersagt.

 

Artikel 2 – Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der PAUMELLES LIEGEOISES AG und ihren gewerblichen Kunden, im Folgenden „die Kunden“ oder „der Kunde“. Sollte die PAUMELLES LIEGEOISES AG ausnahmsweise veranlasst sein, vorvertragliche und/oder vertragliche Beziehungen mit einem oder mehreren Verbraucher(-n) im Sinne von Artikel I.1, 2° von Buch VI des Wirtschaftsgesetzbuchs (im Folgenden „der Verbraucher“) einzugehen, so werden die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dahingehend abgeändert, dass der in diesem Gesetz vorgesehene Verbraucherschutz wirksam gewährleistet ist.

2. Die an die PAUMELLES LIEGEOISES AG aufgegebenen Bestellungen und die von der PAUMELLES LIEGEOISES AG bearbeiteten Aufträge unterliegen ausschließlich den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Anwendung den Ausschluss jeglicher Bestimmungen in von Kunden stammenden Dokumenten nach sich zieht, sofern diese Bestimmungen ohne die ausdrückliche und schriftliche Genehmigung der PAUMELLES LIEGEOISES AG den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen oder diese erweitern.

3. Die Kunden und die PAUMELLES LIEGEOISES AG sehen sich gegenseitig als Fachleute an, die über Fachwissen bezüglich der verkauften Produkte, Materialien und Dienstleistungen verfügen.

 

Artikel 3 – Bestellungen

 

Bestellungen müssen schriftlich aufgegeben werden. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Annahme der Bestellung durch die PAUMELLES LIEGEOISES AG zustande, wobei diese Annahme in keinem Fall vorausgesetzt werden darf.

 

Artikel 4 – Preise und Konditionen

 

1. Die in den Katalogen und Tariftabellen sowie auf der Internetpräsenz und auf E-Commerce-Sites der PAUMELLES LIEGEOISES AG genannten Preise verstehen sich in Euro und ohne Mehrwertsteuer. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten diese Preise ab Lager der PAUMELLES LIEGEOISES AG.

2. Konditionen, die den Kunden der PAUMELLES LIEGEOISES AG von deren technisch-kaufmännischen Mitarbeitern gewährt werden, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Nur schriftlich seitens der PAUMELLES LIEGEOISES AG bestätigte Angebote sind im Fall von Streitigkeiten bezüglich der Konditionen maßgeblich.

 

 

Artikel 5 – Kosten

 

1. Gegebenenfalls entstehende Lieferkosten trägt der Kunde.

2. Die Ware kann auch als Expressgut versandt werden. In diesem Fall kommt der Kunde für die mit dieser Beförderungsart verbundenen Transportkosten auf.

3. Alle in Zusammenhang mit Transport-, Kontroll-, Visum- und Zollformalitäten sowie Sonderverpackungen verbundene Kosten gehen zulasten des Kunden und werden diesem somit in Rechnung gestellt.

 

Artikel 6 – Zahlung

 

1. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen im Vertrag oder in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle von der PAUMELLES LIEGEOISES AG ausgestellten Rechnungen in Euro, bar und ohne Skonto an den Sitz der PAUMELLES LIEGEOISES AG zahlbar. In keinem Fall sind Vermittler, Vertreter oder Auftragnehmer der PAUMELLES LIEGEOISES AG befugt, Zahlungen von Kunden anzunehmen und/oder zu quittieren.

2. Zahlungen per Scheck werden nicht akzeptiert.

3. Bei Vorauszahlung kann jedoch im Rahmen besonderer Bedingungen und nach Ermessen der PAUMELLES LIEGEOISES AG ein Skonto von 1 % gewährt werden. Dieser Skontosatz ist auf der Rechnung vermerkt. Bei Abzug eines Skontos eröffnet einzig die Mehrwertsteuer, die dem tatsächlich gezahlten Preis entspricht, einen Anspruch auf den Preisabzug. Abweichend vom Vorstehenden wird das Skonto weder auf die erste Rechnung gewährt, die einem Neukunden ausgestellt wird, noch auf Rechnungen, deren Betrag unter 350 € ohne Mehrwertsteuer liegt.

4. Bei Verkauf für den Export muss die Ware vor deren Versand oder per unwiderruflichem Akkreditiv, das von einer in Belgien tätigen, erstrangigen Bank bestätigt wurde, bezahlt werden. 

5. Bei Nichtzahlung des vollständigen Betrags einer Rechnung bei deren Fälligkeit werden automatisch und ohne vorherige Mahnung erhoben:

- Verzugszinsen zum Zinssatz von 12 % pro Jahr 

- Dieser Zinssatz von jährlich 12 % wird durch den in Artikel 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgesehenen Zinssatz ersetzt, sofern dieser höher ausfällt. 

- eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrags bei einem Mindestbetrag von 250€ 

- eine Entschädigung für Beitreibungskosten gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in dem Fall, dass gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes Verzugszinsen anfallen.

5. In Abweichung von Punkt 4 des vorliegenden Artikels werden, sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, bei Nichtzahlung des vollständigen Betrags einer fälligen Rechnung automatisch und ohne vorherige Mahnung erhoben:

- Verzugszinsen zum Zinssatz von 7 % pro Jahr 

- eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des ausstehenden Betrags 

Die im vorstehenden Abschnitt genannten Vertragsstrafen sind auch auf die PAUMELLES LIEGEOISES AG anwendbar, sofern sie ihren Pflichten gegenüber einem Kunden nicht nachkommt, bei dem es sich um einen Verbraucher handelt.

6. Anfechtungen im Zusammenhang mit Rechnungen müssen begründet sein und binnen sieben Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum per Einschreiben oder Fax an die PAUMELLES LIEGEOISES AG gerichtet werden. Diese Frist beträgt fünfzehn Werktage, sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt. Nach Ablauf dieser Frist sind Anfechtungen nicht mehr zulässig.

Artikel 7 – Lieferfristen

 

1. Bei allen Lieferfristen, die Kunden mitgeteilt werden, handelt es sich um unverbindliche Anhaltspunkte. Überschreitungen dieser unverbindlichen Lieferfristen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

2. Im Fall von Lieferverzögerungen von über 30 Kalendertagen ist der Kunde jedoch berechtigt, nach Ablauf einer Frist von 15 Kalendertagen ab Eingang einer per Einschreiben mit der Post an die PAUMELLES LIEGEOISES AG gerichteten Mahnung einseitig vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern diese auch während dieser Frist von 15 Kalendertagen in Verzug bleibt.

 

Artikel 8 – Eigentumsvorbehalt – Gefahrenübergang

 

1. Die gelieferte Warte bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Preises sowie gegebenenfalls anfallender Kosten, Zinsen und Entschädigungen das Eigentum der PAUMELLES LIEGEOISES AG. Bei Nichtzahlung der geschuldeten Beträge ist die PAUMELLES LIEGEOISES AG berechtigt, die verkaufte Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.

2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Kunde die Ware ohne vorherige schriftliche Genehmigung der PAUMELLES LIEGEOISES AG weder weiterverkaufen noch verpfänden noch auf andere Weise als Sicherheit überlassen. Der Kunde verpflichtet sich, die PAUMELLES LIEGEOISES AG über jede Beschlagnahme der gelieferten Ware durch Dritte vor Entrichtung des vollständigen Kaufpreises zu verständigen. Des Weiteren verpflichtet sich der Kunde, die PAUMELLES LIEGEOISES AG zu informieren, falls die Ware an einem Ort gelagert wird, den der Kunde oder ein Dritter gemietet hat, und der PAUMELLES LIEGEOISES AG die Kontaktdaten des Vermieters mitzuteilen.

3. Die Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald die verkaufte Ware diesem, seinen Beauftragten oder einem Spediteur zur Verfügung gestellt wird. Im Fall eines mit einem Verbraucher abgeschlossenen Vertrags kommt Artikel VI.44 des Wirtschaftsgesetzbuchs zur Anwendung.

 

Artikel 9 – Transport – Abnahme und Reklamationen

 

1. Der Transport der Ware erfolgt stets auf Gefahr des Kunden, für den sie bestimmt ist.

2. Im Fall von Streitigkeiten bei der Lieferung durch einen Spediteur muss der Empfänger, damit seine an die PAUMELLES LIEGEOISES AG gerichtete Reklamation berücksichtigt wird:

- das festgestellte Problem (zum Beispiel: Packstück feucht, Packstück beschädigt, Packstück fehlt etc.) auf dem Lieferschein des Spediteurs vermerken. In keinem Fall kann sich der Kunde eine Reklamation beim Auspacken vorbehalten (zum Beispiel mit dem Vermerk „vorbehaltlich des Auspackens“)

- dem Spediteur und nicht der PAUMELLES LIEGEOISES AG innerhalb von drei Werktagen nach der Lieferung die auf dem Lieferschein vermerkten Vorbehalte per Einschreiben gegen Rückschein (von dem eine Kopie an die PAUMELLES LIEGEOISES AG zu richten ist) bestätigen 

- der PAUMELLES LIEGEOISES AG so bald wie möglich den Original-Lieferschein sowie die Kopie des an den Frachtführer adressierten Einschreibens zukommen lassen. 

3. Erfüllt der Kunde diese Formalitäten nicht genau, so kann seine an die PAUMELLES LIEGEOISES AG gerichtete Reklamation nicht berücksichtigt werden. 

4. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung umgehend auf Übereinstimmung mit den im Kaufvertrag vorgesehenen Produkten sowie auf jegliche offensichtlichen Mängel zu prüfen. Der Kunde muss der PAUMELLES LIEGEOISES AG jegliche Mängel binnen drei Werktagen nach Erhalt der Produkte unter Vorlage aller Belege für diese Mängel anzeigen. Diese Frist beträgt fünfzehn Werktage, sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt. Versäumt es der Kunde, der PAUMELLES LIEGEOISES AG offensichtliche Mängel binnen drei Werktagen ab Erhalt der Produkte anzuzeigen, so wird davon ausgegangen, dass der Kunde diesen Mangel akzeptiert. Darüber hinaus muss es der Kunde der PAUMELLES LIEGEOISES AG erlauben, diesen Mangel zu konstatieren und gegebenenfalls zu beheben. Die Garantie für Verbrauchsgüter, die der Verbraucher gemäß den Artikeln 1649bis bis 1649octies des Zivilgesetzbuchs genießt, bleibt von der vorliegenden Bestimmung unberührt.

 

Artikel 10 – Haftung

 

1. Außer bei arglistiger Täuschung, grober Fahrlässigkeit oder Nichterfüllung einer wesentlichen Vertragsbestimmung übernimmt die PAUMELLES LIEGEOISES AG keinerlei Haftung. 

2. Gewerbliche Kunden verfügen überdies über ein Fachwissen bezüglich der von der PAUMELLES LIEGEOISES AG vertriebenen Produkte, sodass der Kunde die volle Verantwortung für die Auswahl des Produkts, die Art seiner Integration und seine sachgemäße und fachgerechte Verwendung gemäß den geltenden Vorschriften trägt.

3. Die Vertragspartner erkennen ausdrücklich an, dass es sich bei den Pflichten der PAUMELLES LIEGEOISES AG um Verpflichtungen handelt, auf das angestrebte Ergebnis hinzuwirken. Unter keinen Umständen ist die PAUMELLES LIEGEOISES AG in jeglicher Weise dem vom Kunden erwarteten Endergebnis verpflichtet.

 

Artikel 11 – Höhere Gewalt – Unvorhersehbare Ereignisse – Unwägbarkeiten

 

1. Im Fall höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, das heißt bei Eintritt nicht von der PAUMELLES LIEGEOISES AG zu vertretender Umstände, die dieser die vollständige oder partielle Erfüllung ihrer Pflichten unmöglich machen, wird diese von ihren Pflichten entbunden, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche auf jegliche Entschädigung erwachsen.

2. Als Fälle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der vorliegenden Bestimmung, die die Aussetzung oder Aufhebung der Pflichten der PAUMELLES LIEGEOISES AG nach sich ziehen, gelten: Brand, Naturkatastrophen, außergewöhnliche klimatische Ereignisse, Arbeitskonflikte bei ihren Auftragnehmern und Zulieferern, außergewöhnliche Schwierigkeiten oder die Unmöglichkeit, die Transportmittel oder -wege zu benutzen, Anweisungen oder Befehle belgischer, europäischer oder ausländischer Behörden, Änderungen belgischer, europäischer oder ausländischer Vorschriften, Unfälle, die die Fertigung oder Lagerung der Produkte behindern, die vollständige oder partielle Unterbrechung der Versorgung, der Ausfall des Spediteurs, Maschinenbruch, Krieg, Handlungen Dritter oder externe Ereignisse jeder Art, die die Erfüllung der eingegangenen Pflichten verzögern oder behindern.  

3. Für den Fall, dass nicht von der PAUMELLES LIEGEOISES AG zu vertretende Umstände diese an der Erfüllung ihrer Pflichten hindern oder diese Erfüllung kostenaufwändiger machen oder erschweren, verpflichten sich die PAUMELLES LIEGEOISES AG und der Kunde, nach Treu und Glauben sowie loyal eine Anpassung der Vertragsbedingungen auszuhandeln, die das vertragliche Gleichgewicht wiederherstellt, und dies binnen 30 Kalendertagen ab Unterrichtung des Kunden über diese Umstände durch die PAUMELLES LIEGEOISES AG. Kann innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt werden, so ist jeder der Vertragspartner berechtigt, das Vertragsverhältnis einseitig und ohne Entschädigung des anderen Vertragspartners zu beenden.

 

Artikel 12 – Abtretung und Weitervergabe

Die PAUMELLES LIEGEOISES AG behält sich das Recht vor, alle oder einen Teil ihrer Rechte aus dem Vertrag und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne das Einverständnis des Kunden abzutreten und weiterzuvergeben.

Artikel 13 – Datenschutzbestimmungen

 

Die Kunden erklären, dass sie die Datenschutzbestimmungen der SA PAUMELLES LIEGEOISES (wovon eine Kopie beigefügt ist oder welche auf der Website „https://www.paumelles-liegeoises.com“ eingesehen werden können) zur Kenntnis genommen haben, den Inhalt verstanden zu haben und diese vollständig zu akzeptieren.“

 

Artikel 14 – Verschiedenes

 

1. Abweichungen von einer oder ein Verzicht auf eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen nicht als Verzicht auf die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrachtet werden; diese bleiben in vollem Umfang in Kraft.   

2. Wird eine Rechnung auf Wunsch des Kunden auf den Namen eines Dritten ausgestellt, so sind der Kunde und der Dritte gesamtschuldnerisch zur Begleichung der Schuld gegenüber der PAUMELLES LIEGEOISES AG verpflichtet. 

3. Sollte sich eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von Kostenvoranschlägen oder von Verträgen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so bleibt die Wirksamkeit oder Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, gegebenenfalls die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung mit einer gültigen Bestimmung zu ersetzen, die der Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Sollte dies den Vertragspartnern nicht gelingen, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre volle Wirksamkeit und bleiben anwendbar.

 

Artikel 15 – Anwendbares Recht  

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Verträge und Kostenvoranschläge, auf die sie anwendbar sind, unterliegen ausschließlich dem belgischen Recht. 

 

Artikel 16 – Gerichtsstand

 

Jede Streitigkeit im Zusammenhang mit der Aushandlung, dem Zustandekommen, der Erfüllung oder der Auflösung vertraglicher Beziehungen zwischen der PAUMELLES LIEGEOISES AG und dem Kunden unterliegt, sofern keine gütliche Einigung erzielt wird, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Lüttich, Abteilung Lüttich (Belgien). Betrifft die Streitigkeit einen Verbraucher, so ergibt sich der Gerichtsstand aus der Anwendung von Artikel 624, 1°, 2° oder 4° des Gerichtsgesetzbuchs.